Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 8 K 215/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Werts eines Einfamilienhauses im Wege des Ertragswertverfahrens; Neufeststellung des Einheitswerts im Wege der Wertfortschreibung; Erhöhung der Jahresrohmiete bei Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhöhung der Jahresrohmiete um einen pauschalen v.H.-Satz bei der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter; Einheitsbewertung auf den 1. Januar 2000
- rechtsportal.de
Erhöhung der Jahresrohmiete um einen pauschalen v.H.-Satz bei der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter; Einheitsbewertung auf den 1. Januar 2000
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erhöhung der Jahresrohmiete um einen pauschalen v.H.-Satz bei der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter - Einheitsbewertung auf den 1. Januar 2000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2005, 170
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 03.01.2000 - II E 6/99
Einheitswertbescheid; Antrag auf Nichtigkeitsfeststellung; Streitwert
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 8 K 215/00
Wird ein Einheitswertbescheid angefochten, ist der Streitwert mit 60 vom Tausend des streitigen Wertunterschieds zu ermitteln (Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 03.01.2000 II E 6/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2000, 852 unter II. 1 a). - BFH, 02.06.1971 - III R 105/70
Ertragswertverfahren - Bewertung bebauter Grundstücke - Reinertrag - Übernahme …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 8 K 215/00
Vielmehr entspricht dieser vom Hundert-Satz einem Erfahrungswert, der bei der Berechnung der Vervielfältiger berücksichtigt wurde (vgl. BTDrs. IV/1488 S. 60, 127; BTDrs. II/2544 S. 15 zu § 52 g Abs. 9 des Entwurfs; ferner BFH-Urteil vom 02.06.1971 III R 105/70, BStBl II 1971, 675 unter I.4. unter Bezugnahme auf BTDrs. IV/1488 S. 127 und BTDrs. II/2544, S. 15 zu § 52 f Abs. 9 des Entwurfs). - BFH, 14.01.1972 - III R 64/71
Erhöhung der Jahresrohmiete wegen Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 8 K 215/00
Dem entspricht, dass die Jahresrohmiete pauschal um diesen Satz erhöht wird, wenn nach dem Mietvertrag die Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen haben (BFH-Urteil in BStBl II 1972, 376). - Drs-Bund, 21.06.1956 - BT-Drs II/2544
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 8 K 215/00
Vielmehr entspricht dieser vom Hundert-Satz einem Erfahrungswert, der bei der Berechnung der Vervielfältiger berücksichtigt wurde (vgl. BTDrs. IV/1488 S. 60, 127; BTDrs. II/2544 S. 15 zu § 52 g Abs. 9 des Entwurfs; ferner BFH-Urteil vom 02.06.1971 III R 105/70, BStBl II 1971, 675 unter I.4. unter Bezugnahme auf BTDrs. IV/1488 S. 127 und BTDrs. II/2544, S. 15 zu § 52 f Abs. 9 des Entwurfs).
- FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 18/10
Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei
Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 Satz 3 Finanzgerichtsordnung (FGO), und zwar ausgehend von einem Gesamtstreitwert in Höhe von 60 Tausendstel des streitigen Einheitswert-Unterschieds (…vgl. BFH vom 3. Januar 2000 II E 6/99, BFH/NV 2000, 852; FG Baden-Württemberg vom 14. September 2004 8 K 215/00, EFG 2005, 170). - FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11
Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks
Die Mieten verstehen sich - in Übereinstimmung mit dem RDM-Preisspiegel und dem Hamburger Wohn-Mietespiegel - zuzüglich Erhöhung wegen der üblichen Schönheitsreparatur-Mieterverpflichtung bei den Wohnflächen um 5 % und bei den Geschäftsraumflächen um 3 % (vgl. Urteile Hessisches FG vom 22.04.2010 3 K 1907/06, Juris; FG Baden-Württemberg vom 14.09.2004 8 K 215/00, EFG 2005, 170; BFH vom 28.01.1977 III R 58/76 BFHE 121, 359, BStBl II 1977, 376 zu 1; Abschn. 22 BewRGr). - FG Hessen, 22.04.2010 - 3 K 1907/06
Fortschreibung des Einheitswerts nach Wegfall des Merkmals "öffentlich gefördert" …
Zu den geldwerten Leistungen gehört auch die vertraglich vereinbarte Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter (vgl. BFH-Urteil vom 02.06.1971 III R 105/70, BStBl II 1971, 675; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14.09.2004 8 K 215/00, EFG 2005, 170 mit weiteren Nachweisen zu den rechtlichen Grundlagen).